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Hanf-Pionierin «Hanf-Lotti» zu bedingter Straffe verurteilt

Das Regionalgericht Oberland verurteilte die Brienzer Hanf-Pionierin «Hanf-Lotti» wegen gewerbsmässigen Cannabis-Handels.

www.derbund.ch 09.09.2011 Martin Zimmermann

Die Brienzer Gärtnerin stellte draus unter anderem Migräne-Tee, Salben, Badezusätze oder Käse her.

Ob Migräne-Tee, Salben, Badezusätze oder Käse – zwischen 1997 und 2004 war die Gärtnerei Qualiflower in Brienz eine wahre Fundgrube für Hanffreunde. Die Geschäftsführerin, eine heute 55-jährige Brienzerin, war «fasziniert» von der Kulturpflanze, wie sie immer wieder gegenüber den Medien betonte, so auch gestern gegenüber dem «Bund». Die Hanf-Pionierin hatte es sich zum Ziel gemacht, alle Teile des Gewächses zu verwerten – zum Beispiel die Setzlinge, welche ihr Betrieb über die Jahre in grossem Umfang an verschiedenste Abnehmer lieferte; darunter auch an Hanfläden. Just dieser Handel mit den Stecklingen wurde der heute als «Hanf-Lotti» bekannten Frau nun zum Verhängnis: Das Regionalgericht Oberland in Thun – vormals Kreisgericht Interlaken-Oberhasli – sprach sie und einen ehemaligen Mitarbeiter gestern wegen gewerbsmässigen Handels mit Betäubungsmitteln schuldig. Es verurteilte die Angeklagten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 beziehungsweise 12 Monaten. Die Bewährungszeit beträgt in beiden Fällen zwei Jahre. Ausserdem müssen die beiden Verurteilten die hohen Verfahrenskosten von rund 37’000 respektive rund 20’000 Franken bezahlen. Nicht zuletzt deshalb verzichtete das Gericht auf die Verhängung einer Busse.

Einzelrichter Thomas Zbinden anerkannte, dass die beiden Delinquenten nicht primär aus Gewinnsucht gehandelt hätten. Vielmehr hätten das Interesse an der Hanfpflanze sowie am Fortbestand der Gärtnerei mit ihren 12 Angestellten im Vordergrund gestanden. Sowohl die Geschäftsführerin wie auch ihr ehemaliger Gärtner – der im Laufe der Jahre zum Teilhaber des Ladens aufstieg – hätten allerdings wissen können, dass die rund 50’000 verkauften Stecklinge von manchen Abnehmern zu Drogenhanf herangezüchtet wurden. «Wenn man Hanf-Sorten mit hohen Anteilen des Wirkstoffs THC wie B-52 und Superskunk im Sortiment führt, müsste eigentlich jedem klar sein, dass man damit ‹Ungutes› anstellen kann», erläuterte Zbinden. Insofern sei das Betäubungsmittelgesetz zumindest eventualvorsätzlich verletzt worden.

Hanf-Lotti kiffte nie

Die Verurteilte, die von Familienangehörigen begleitet wurde, kämpfte nach der Urteilsverkündung mit den Tränen. Vielleicht sei es tatsächlich «etwas naiv» gewesen, sich nicht mehr dafür interessiert zu haben, was mit ihrer Ware geschehe, sagte sie. Sie betont, dass sie selbst nicht kiffe: «Ich rauche ja noch nicht einmal Zigaretten.» Aus heutiger Sicht beinahe paradox erscheint die Tatsache, dass die Hanfhändlerin 2001 in der Brienzer Sucht- und Drogenkommission einsass. Ausserdem engagierte sie sich für die Liberalisierung des Hanfs – um dessen Einsatz als Heilmittel zu fördern, wie sie gegenüber der Presse zu Protokoll gab. Obwohl anscheinend bereits damals klar war, dass viele ihrer Pflanzen einen zu hohen THC-Gehalt aufwiesen, liessen die Polizei und die Staatsanwaltschaft sie jahrelang gewähren. Der Grund dafür mag in der damaligen behördlichen Toleranz gegenüber Hanfläden zu suchen sein.

Nach dem Scheitern der Cannabis-Liberalisierung im Nationalrat vor acht Jahren drehte indes der Wind; überall im Land wurden Hanfläden geschlossen. 2004 führte die Polizei auch in der Gärtnerei eine Razzia durch und beschlagnahmte rund 60’000 Pflanzen und mehrere Hunderttausend Franken Bargeld – für die Geschäftsführerin eine totale Überraschung, wie sie sagt: «Es gab zwar schon zuvor Behördenkontrollen, aber aufgehalten hat man uns nie.»

Der Fall Hanf-Lotti sorgte in der Folge regelmässig für Schlagzeilen – nicht zuletzt, weil der Prozess jahrelang auf sich warten liess. Die Behörden hätten den Fall tatsächlich speditiver behandeln können, räumte Richter Zbinden gestern ein. Er hielt der ehemaligen Qualiflower-Geschäftsführerin aber vor, selbst zur Verlängerung des Verfahrens beigetragen zu haben, weil sie 2004 nach Sri Lanka auswanderte. Dort half sie den Opfern des verheerenden Tsunamis im Indischen Ozean.

Ob die Brienzerin oder ihr ehemaliger Arbeitskollege das Urteil anfechten wollen, war gestern noch nicht klar. Man prüfe diese Option derzeit, sagte Verteidiger Marcus Sartorius. Hanf-Lotti selbst möchte auf alle Fälle so bald wie möglich nach Sri Lanka zurückkehren.

  • Quinquagénaire condamnée pour avoir vendu des plants de chanvre
Erscheinungsdatum Montag 12. September 2011 13:15

Forum des Artikels

Hanf-Pionierin «Hanf-Lotti» zu bedingter Straffe verurteilt
Hallo!
Erst einmal vielen Dank für die Veröffentlichung des Artikels und für Ihre Arbeit/Anstrengungen um eine der nützlichsten Pflanzen der Welt wieder den ihr gebührenden Platz in der Welt zu verschaffen.
Ich wollte Sie nur davon in Kenntnis setzen, dass ihr Artikel ein paar Rechtschreibfehler beinhaltet. Klar, jeder macht ma´ Fehler, kein Problem. Sehen Sie es bitte nicht als negative Kritik an sondern konstruktiv, ich bin ja auf eurer Seite. Ich denke nur dass es bei dieser Thematik besser ist wenn man nahelos makellos ist, nicht dass die Unwissenden dann sowas sagen wie: ,,Da seht ihrs, die Kiffer, haben nix in der Birne." Aber wie gesagt, ist nur gut gemeint.

Fehler1: Einzelrichter Thomas Zbinden anerkannte
Richtig: Einzelrichter Thomas Zbinden erkannte an. (Meiner Meinung)

Fehler2: viele Wörter in denen sie "ss" verwenden, aber! trotz neuer Rechtschreibung gibt es immer noch das scharfe s, ß, undzwar dann wenn der Vokal davo lang gesprochen wird, deshalb heißt es richtig: Maß, Buße.... weil dass "a" und das "u" lang gesprochen werden.
hHer alle falsch geschriebenen Wörter die ich entdeckt habe:

gewerbsmässigen , richtig: -> gewerbsmäßigen
grossem -> großem
Busse -> Buße
einsass -> einsaß
liessen -> ließen
regelmässig-> regelmäßig
liess -> ließ

So, das waren alle die ich gefunden habe, Vielleicht sind noch einige dabei, aber ich glaube dass müssten sie alle gewesen sein.
Wie gesagt, vielen Dank für eure Arbeit & weiter so!

Mit freundlichen Grüßen
sagen wir mal, Hans Müller ;-)

Auf diese Nachricht antworten
3 Februar 2012 von Hans Müller
  Hanf-Pionierin «Hanf-Lotti» zu bedingter Straffe verurteilt
 
Hallo

habe den Artikel 1:1 vom Der Bund übernommen. Möglicherweise ist beim umwandeln etwas verrutscht.

Auf diese Nachricht antworten
  9 02 2012 von André Fürst
 

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