Hanf-Pionierin «Hanf-Lotti» zu bedingter Straffe verurteilt
Das Regionalgericht Oberland verurteilte die Brienzer Hanf-Pionierin «Hanf-Lotti» wegen gewerbsmässigen Cannabis-Handels.
www.derbund.ch 09.09.2011 Martin Zimmermann
Die Brienzer Gärtnerin stellte draus unter anderem Migräne-Tee, Salben, Badezusätze oder Käse her.
Ob Migräne-Tee, Salben, Badezusätze oder Käse – zwischen 1997 und 2004 war die Gärtnerei Qualiflower in Brienz eine wahre Fundgrube für Hanffreunde. Die Geschäftsführerin, eine heute 55-jährige Brienzerin, war «fasziniert» von der Kulturpflanze, wie sie immer wieder gegenüber den Medien betonte, so auch gestern gegenüber dem «Bund». Die Hanf-Pionierin hatte es sich zum Ziel gemacht, alle Teile des Gewächses zu verwerten – zum Beispiel die Setzlinge, welche ihr Betrieb über die Jahre in grossem Umfang an verschiedenste Abnehmer lieferte; darunter auch an Hanfläden.
Just dieser Handel mit den Stecklingen wurde der heute als «Hanf-Lotti» bekannten Frau nun zum Verhängnis: Das Regionalgericht Oberland in Thun – vormals Kreisgericht Interlaken-Oberhasli – sprach sie und einen ehemaligen Mitarbeiter gestern wegen gewerbsmässigen Handels mit Betäubungsmitteln schuldig. Es verurteilte die Angeklagten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 beziehungsweise 12 Monaten. Die Bewährungszeit beträgt in beiden Fällen zwei Jahre. Ausserdem müssen die beiden Verurteilten die hohen Verfahrenskosten von rund 37’000 respektive rund 20’000 Franken bezahlen. Nicht zuletzt deshalb verzichtete das Gericht auf die Verhängung einer Busse.
Einzelrichter Thomas Zbinden anerkannte, dass die beiden Delinquenten nicht primär aus Gewinnsucht gehandelt hätten. Vielmehr hätten das Interesse an der Hanfpflanze sowie am Fortbestand der Gärtnerei mit ihren 12 Angestellten im Vordergrund gestanden. Sowohl die Geschäftsführerin wie auch ihr ehemaliger Gärtner – der im Laufe der Jahre zum Teilhaber des Ladens aufstieg – hätten allerdings wissen können, dass die rund 50’000 verkauften Stecklinge von manchen Abnehmern zu Drogenhanf herangezüchtet wurden. «Wenn man Hanf-Sorten mit hohen Anteilen des Wirkstoffs THC wie B-52 und Superskunk im Sortiment führt, müsste eigentlich jedem klar sein, dass man damit ‹Ungutes› anstellen kann», erläuterte Zbinden. Insofern sei das Betäubungsmittelgesetz zumindest eventualvorsätzlich verletzt worden.
Hanf-Lotti kiffte nie
Die Verurteilte, die von Familienangehörigen begleitet wurde, kämpfte nach der Urteilsverkündung mit den Tränen. Vielleicht sei es tatsächlich «etwas naiv» gewesen, sich nicht mehr dafür interessiert zu haben, was mit ihrer Ware geschehe, sagte sie. Sie betont, dass sie selbst nicht kiffe: «Ich rauche ja noch nicht einmal Zigaretten.» Aus heutiger Sicht beinahe paradox erscheint die Tatsache, dass die Hanfhändlerin 2001 in der Brienzer Sucht- und Drogenkommission einsass. Ausserdem engagierte sie sich für die Liberalisierung des Hanfs – um dessen Einsatz als Heilmittel zu fördern, wie sie gegenüber der Presse zu Protokoll gab. Obwohl anscheinend bereits damals klar war, dass viele ihrer Pflanzen einen zu hohen THC-Gehalt aufwiesen, liessen die Polizei und die Staatsanwaltschaft sie jahrelang gewähren. Der Grund dafür mag in der damaligen behördlichen Toleranz gegenüber Hanfläden zu suchen sein.
Nach dem Scheitern der Cannabis-Liberalisierung im Nationalrat vor acht Jahren drehte indes der Wind; überall im Land wurden Hanfläden geschlossen. 2004 führte die Polizei auch in der Gärtnerei eine Razzia durch und beschlagnahmte rund 60’000 Pflanzen und mehrere Hunderttausend Franken Bargeld – für die Geschäftsführerin eine totale Überraschung, wie sie sagt: «Es gab zwar schon zuvor Behördenkontrollen, aber aufgehalten hat man uns nie.»
Der Fall Hanf-Lotti sorgte in der Folge regelmässig für Schlagzeilen – nicht zuletzt, weil der Prozess jahrelang auf sich warten liess. Die Behörden hätten den Fall tatsächlich speditiver behandeln können, räumte Richter Zbinden gestern ein. Er hielt der ehemaligen Qualiflower-Geschäftsführerin aber vor, selbst zur Verlängerung des Verfahrens beigetragen zu haben, weil sie 2004 nach Sri Lanka auswanderte. Dort half sie den Opfern des verheerenden Tsunamis im Indischen Ozean.
Ob die Brienzerin oder ihr ehemaliger Arbeitskollege das Urteil anfechten wollen, war gestern noch nicht klar. Man prüfe diese Option derzeit, sagte Verteidiger Marcus Sartorius. Hanf-Lotti selbst möchte auf alle Fälle so bald wie möglich nach Sri Lanka zurückkehren.










