Grichenland : die Krise machts möglich, konsum von Drogen zu entkriminalisieren
Griechenland will mit einem neuen Drogengesetzt den Konsum von Drogen entkriminalisieren, jedoch auch noch härter gegen gewerblichen und organisierten Drogenhandel vorgehen.
www.griechenland-blog.gr 9. September 2011
Die Bestimmungen des Entwurfs des neuen Drogengesetztes, das inzwischen einen Schritt vor seiner Ratifizierung steht und auf dessen Basis in Griechenland der Konsum von Drogen entkriminalisiert werden soll, präsentierte am vergangenen Mittwoch (08. September 2011) bei einer Pressekonferenz der Justizminister Miltiadis Papajoannou und sprach von einem Gesetzentwurf, “dessen die griechische Gesellschaft bedarf“.
Gemäß dem neuen Gesetz, das bereits von dem Kabinett genehmigt und auch öffentlich zur Beratung gestellt wurde, sollen in Griechenland zum ersten Mal der Konsum sowie die Beschaffung und der Besitz ausschließlich für den eigenen Konsum bestimmter Drogen entkriminalisiert werden, während gleichzeitig die Bestimmungen, die sich auf den Drogenhandel und die Kreise der Drogenschieber beziehen, noch strenger werden.
Laut Herrn Papajoannou werden jährlich über 300 Todesfälle infolge des Konsums harter Drogen verzeichnet, während in den Haftanstalten des Landes derzeit ungefähr 4.500 Insassen (Verurteilte und Untersuchungshäftlinge) wegen Übertretungen des heutigen Drogengesetzes inhaftiert sind. Wenn wiederum diese Anzahl der straffälligen Personen auch mit anderen Vergehen in Kombination gebracht wird, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit Konsum und Handel von Drogen stehen, wie beispielsweise Diebstähle, Einbrüche, Überfälle usw., dann sind ungefähr 50% der Häftlinge in die Sphäre und die Welt der Rauschgifte verwickelt.
Der Justizminister erklärte, dass die Kosten der Umsetzung des strittigen Gesetzentwurfs “gemessen an dem gesellschaftlichen Nutzen minimal” seien und fügte hinzu, dass alles zügig voranschreite, damit in den Gefängnissen Methadon als Ersatzstoff für Drogen verabreicht wird. Parallel bekräftigte er, dass von der Regierung in der nächsten Zeit der gesamte Aktionsrahmen zur Bekämpfung der Drogen bekannt gegeben werden wird. Die Philosophie des neuen Drogengesetzes in Griechenland
Wie Herr Papajoannou betonte, hat der Entwurf des Drogengesetzes “die Wendung hin zur Therapiebehandlung des abhängigen Konsumenten als zentralen Bezugspunkt. Es ist eine Änderung der Strategie der bis heute befolgten Drogenpolitik“.
Der Justizminister unterstrich : “Der Drogenkonsument ist krank, er ist kein Verbrecher. Beschaffung und Besitz von Drogen in einer Menge oder einem Umfang, die nur für den ausschließlichen Verbrauch des Konsumenten gerechtfertigt sind, werden nicht bestraft“.
Die Philosophie des neuen Drogengesetzes basiert in diesem Sinn auf vier Achsen :
Erleichterung der substantiellen Umsetzung von Maßnahmen des körperlichen und psychologischen Entzugs anstatt der Wegsperrung unter den üblichen Verhältnissen der Haftanstalt.
Hartes Vorgehen gegen die schwereren und organisierten Formen des Drogenhandels, aber auch deren sorgfältige Trennung von den minderschweren Fällen.
Differenzierung und Staffelung der einschlägigen Straftaten, damit die unangemessen schweren oder günstigen Behandlungen vermieden werden. Systematisierung der Organe für Planung, Koordination und Realisierung der Anti-Drogenpolitik, wie es der gemeinsame Ministerrat, der nationale Koordinator zur Bekämpfung der Drogen und das nationale Gremium für Planung und Koordination und der Gutachterrat sind.
Bestimmungen des neuen griechischen Drogengesetzes
Kleindealer oder Personen, die Verwandte mit Drogen versorgen, werden als Täter weniger schwererer Vergehen behandelt, während der gewerbsmäßige und organisierte Drogenhandel als Schwerverbrechen eingestuft und mit Freiheitsstrafen von 5 bis 20 Jahren bzw. sogar lebenslänglichem Freiheitsentzug nebst Geldstrafen von bis zu 600.000 Euro geahndet wird.
Ebenfalls mit schwersten Freiheitsstrafen von 10 bis 20 Jahren wird der Handel mit Drogen durch Personen und Bedienstete des öffentlichen Sektors wie beispielsweise Apotheker, Ärzte, Strafvollzugsbeamte, Lehrer usw. geahndet, die in sensiblen Bereichen wie Kasernen, Haftanstalten, Schulen usw. mit Drogen und Drogensüchtigen in Kontakt kommen, sowie auch die “Initiierung” des Konsums von Drogen durch Minderjährige. Zusätzlich ist in all diesen Fällen auch die Verhängung einer Geldstrafe von 50.000 bis 500.000 Euro vorgesehen.
Konkret sieht das neue griechische Drogegesetz unter anderem vor :
Nicht bestraft wird, wer ausschließlich für seinen eigenen Konsum auf jede Weise Drogen in einer Menge oder einem Umfang beschafft oder besitz, die nur für den persönlichen Konsum gerechtfertigt sind.
Wer ausschließlich für seinen eigenen Konsum Cannabis-Pflanzen in einer Menge oder in einem Umfang kultiviert, die nur für den persönlichen Konsum gerechtfertigt sind, wird mit bis zu drei Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro bestraft.
Wer Drogen in der Öffentlichkeit konsumiert, wird mit bis zu sechs Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von bis zu 2.000 Euro bestraft. Ein Drogenabhängiger, der die sogenannten “privilegierten Taten” des Drogenhandels (sprich gemäß dem Gesetz minderschwere Vergehen in Zusammenhang mit dem Drogenhandel) begangen hat, wird mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft.
Ein Drogenabhängiger, der die nach dem Gesetz als Basistaten angesehenen Taten des Drogenhandels begangen hat, wird mit wenigstens einem Jahr Gefängnis bestraft.
Mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren wird bestraft, wer ein ärztliches Rezept zur Verabreichung von Drogen zu dem Zweck, diese selbst zu konsumieren, fälscht oder verfälscht oder ein gefälschtes Rezept benutzt. Ein Drogenabhängiger, der die gemäß dem Gesetz als schwerwiegend eingestuften (jedoch nicht auch die besonders schweren) Straftaten begangen hat, wird mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft.
Die Feststellung, ob wirklich nur der Zweck der ausschließlichen Bedienung persönlicher Konsumbedürfnisse vorliegt, erfolgt gemäß dem neuen Drogengesetzt unter Einbezug der Beurteilung der Art, der Reinheit und der Menge der konkreten Droge in Kombination mit der Dauer und der Frequenz des Konsums und der täglichen Dosis und der speziellen Konsumbedürfnisse des konkreten Täters.
Wird bei einem Angeklagten eine Abhängigkeit diagnostiziert, ist zusätzlich die Möglichkeit zu seiner Teilnahme an Drogenentzugsprogrammen anerkannter Dienststellen wie des KETHEA und des PSNA und die Verabreichung von Substituten (OKANA) vorgesehen, während auch der fallweisen Behandlung von Erkrankungen Rechnung getragen wird, die mit dem Konsum in Verbindung stehen (Hepatitis, Aids).
In jeder Phase des strafrechtlichen Verfahrens besteht die Möglichkeit, entweder von Amts wegen oder auf Antrag des Beklagten ein gerichtsmedizinisches Gutachten anzuordnen um zu bestimmen, ob tatsächlich eine Abhängigkeit besteht. Ebenso gibt der Gesetzentwurf den Gerichten auch das Recht, als alternative Strafmaßnahme den Entzug anzuordnen.











